An der Beckeradschule gibt es seit 1997 das Angebot der ‚Verlässlichen Schule‘, auch genannt ‚Schule von acht bis eins‘. Im Rahmen der Verlässlichen Schule wird den Eltern eine Möglichkeit eröffnet, ihre Kinder außerhalb der Unterrichtszeit in einem vorgegebenen Rahmen betreuen zu lassen.
Gründe für die Einrichtung der ‚Verlässlichen Schule‘ lagen in den veränderten Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien. Mehr als in früheren Zeiten sind heute beide Elternteile berufstätig. Oft leben Kinder mit allein erziehenden Elternteilen zusammen, in der Regel sind dies die Mütter. Auch dann entsteht häufig das Problem, dass die berufstätige Mutter ihre Arbeitszeit mit der Schulzeit ihres Kindes nicht in Einklang bringen kann.
Darüber hinaus fehlen heute im sozialen Umfeld oft auch die Voraussetzungen dafür, dass betroffene Kindern sowohl vor Schulbeginn als auch nach Schulbeginn von Verwandten, Bekannten oder Nachbarn betreut werden.
Die Zeit, die Kinder tagtäglich in der Grundschule verbringen, ist oft so festgelegt, dass es für Eltern manchmal oder vielleicht sogar regelmäßig nicht möglich ist, ihre familiären und beruflichen Anforderungen miteinander zu vereinbaren. Auf diese Situation hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 1996 / 1997 reagiert und finanzielle Mittel bereit gestellt, die es fortan ermöglichen sollen, dass Betreuungsangebote für Grundschulkinder (‚Verlässliche Schule‘ – Schule von acht bis eins‘) überall dort vorhanden sind, wo Eltern dies für ihre Kinder wünschen.
Um das Angebot der Verlässlichen Schule einrichten zu können, hat der Förderverein der Beckeradschule die Aufgabe übernommen, als Träger die ‚Verlässliche Schule‘ zu verwalten und organisatorisch zu leiten. Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst diese Maßnahme regelmäßig. Die Stadt Gelsenkirchen stellte den entsprechenden Raum zur Verfügung: Im kleinen ‚Pavillon‘ hinter dem alten Schulgebäude befindet sich der Betreuungsraum für die Verlässliche Schule.
An der Beckeradschule werden im Schuljahr 2017/2018 zu folgenden Zeiten regelmäßig Betreuungsangebote gemacht, die von den Eltern angenommen werden können:
>>> montags bis freitags von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Die Betreuung der Kinder wird durch die Mitarbeiterinnen des Fördervereins Frau Droste-Brinkmann, Frau Strohmeier und Frau Kösem übernommen.
Geschwisterkinder zahlen grundsätzlich nur die Hälfte des jeweils festgesetzten Betreuungsgeldes. Für weitere Nachfragen steht der Förderverein gerne zur Verfügung.
Die Beiträge in der Verlässlichen Schule müssen ab Februar 2012 wegen einer Zuschusskürzung der Landesmittel erhöht werden und sind nun wie folgt gestaffelt:
Bruttojahreseinkommen mtl. Bg. Mitgl. mtl. Bg. Nichtmitgl.
bis € 12.000 € 12 14,00 €
bis € 25.000 € 18 20,00 €
bis € 37.500 € 24 26,00 €
bis € 50.000 € 30 32,00 €
über € 50.000 € 42 44,00 €
Genauere Regelungen erfahren Sie über den Förderverein in der Verlässlichen Grundschule.
Über die hier genannten festen Betreuungszeiten hinaus werden die Kinder, wenn ihre Eltern dies wünschen, auch in besonderen Situationen betreut:
Eine Betreuung der Kinder vor dem Schulbeginn (um 7:45 Uhr als offener Unterrichtsbeginn) ist in der Form möglich, dass nach einer entsprechenden Absprache zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und ggf. der Schulleitung ein Betreuungsangebot ab 7:30 Uhr sichergestellt ist.
Für den Fall, dass Kinder einen späteren Unterrichtsbeginn (nach der 1. Stunde) haben, ist eine Betreuung bis zum individuellen Schulbeginn in der Form möglich, dass aufgrund einer konkreten Absprache zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und ggf. der Schulleitung ein Betreuungsangebot ab 7:45 Uhr sichergestellt ist.
Eine kurzfristige, über einen absehbaren Zeitraum hin andauernde Betreuungsnotwendigkeit kann entstehen, wenn Eltern, Großeltern oder andere Betreuungspersonen für eine absehbare Zeit (z.B. durch Krankheit, berufliche Termine) das Angebot der Verlässlichen Schule wahrnehmen müssen. In diesem Fall sind konkrete Absprachen mit den Betreuungskräften der Verlässlichen Schule zu treffen. Eine besondere finanzielle Regelung über die Höhe des Betreuungsentgelts ist mit den Mitgliedern des Vorstandes des Fördervereins im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen.
Veränderungen im Stundenplan, die zum Beispiel durch die Erkrankung von Lehrkräften erforderlich werden, erschweren ggf. ein termingerechtes Schicken der Kinder in oder Abholen der Kinder aus der Schule. In diesen Fällen sind konkrete Absprachen zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und ggf. der Schulleitung und / oder den Betreuungskräften der Verlässlichen Schule erforderlich.
An Tagen, an denen aufgrund von schulischen Veranstaltungen wie einer ganztägigen pädagogischen Konferenz, einer schulinternen Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer oder einer Gemeinschaftsveranstaltung des Lehrerkollegiums (wenn diese aufgrund der Art und Dauer der Veranstaltung innerhalb der Unterrichtszeit beginnen muss) kein Unterricht oder eingeschränkt Unterricht erteilt wird, wird während der entsprechenden Zeit das Betreuungsangebot der Verlässlichen Schule sichergestellt. Eltern nehmen in diesem Fall rechtzeitig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Kontakt auf oder sprechen die Betreuung mit den Betreuungskräften der Verlässlichen Schule ab.
Für alle Eltern der Kinder an der Beckeradschule gilt:
Wenn Kinder von ihren Eltern oder andere Betreuungspersonen aufgrund welcher Bedingungen auch immer nicht versorgt werden können, sichert die Schulleitung und das Kollegium und / oder der Förderverein (über die Einrichtung der Verlässlichen Schule) eine verlässliche und pädagogisch sinnvolle Betreuung der Kinder in der Zeit von 7.45 Uhr bis 14.00 Uhr zu.
Bei der Betreuung durch das Betreuungspersonal der Verlässlichen Schule handelt es sich nicht ein bloßes ‚Aufbewahren‘ der Kinder. Vielmehr werden den Kindern vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Beschäftigung eingeräumt:
>>> Erledigung und Hilfe bei der Erledigung der Hausaufgaben
>>> zusätzliche Aufgaben zur Förderung der Kinder
>>> pädagogisch sinnvolle Spielangebote allein, mit Partnerinnen und Partnern und in der Gruppe
>>> Gesprächsangebote, Gesprächskreise
>>> freies Spielen, kreative Werk- und Bastelarbeiten
>>> ...
In diesem Schuljahr besuchen 40 Kinder die zwei Gruppen der Verlässlichen Grundschule.
Bitte beachten Sie, dass Anträge bis spätestens zum 30. April des jeweiligen Schuljahres der Verlässlichen Schule vorliegen müssen.