Eine Betreuung der Kinder vor dem Schulbeginn (um 7:45 Uhr als offener Unterrichtsbeginn) ist in der Form möglich, dass nach einer entsprechenden Absprache zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und ggf. der Schulleitung ein Betreuungsangebot ab 7:30 Uhr sichergestellt ist.
Für den Fall, dass Kinder einen späteren Unterrichtsbeginn (nach der 1. Stunde) haben, ist eine Betreuung bis zum individuellen Schulbeginn in der Form möglich, dass aufgrund einer konkreten Absprache zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und ggf. der Schulleitung ein Betreuungsangebot ab 7:45 Uhr sichergestellt ist.
Eine kurzfristige, über einen absehbaren Zeitraum hin andauernde Betreuungsnotwendigkeit kann entstehen, wenn Eltern, Großeltern oder andere Betreuungspersonen für eine absehbare Zeit (z.B. durch Krankheit, berufliche Termine) das Angebot der Verlässlichen Schule wahrnehmen müssen. In diesem Fall sind konkrete Absprachen mit den Betreuungskräften der Verlässlichen Schule zu treffen. Eine besondere finanzielle Regelung über die Höhe des Betreuungsentgelts ist mit den Mitgliedern des Vorstandes des Fördervereins im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen.
Für alle Eltern der Kinder an der Beckeradschule gilt:
Wenn Kinder von ihren Eltern oder anderen Betreuungspersonen nicht versorgt werden können, sichert die Schulleitung und das Kollegium und / oder der Förderverein (über die Einrichtung der Verlässlichen Schule) eine verlässliche und pädagogisch sinnvolle Betreuung der Kinder in der Zeit von 7.45 Uhr bis 14.00 Uhr zu.